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Verkürzen Sie Ihre Ausbildungszeit und kommen Sie schneller ans Ziel - zum Beispiel zum Meistertitel im Zweiradmechaniker-Handwerk.
Verkürzung der Ausbildung
Neben der grundsätzlichen Möglichkeit, eine duale Ausbildung zu verkürzen, bestehen Sonderregelungen, wenn es eine inhaltliche Schnittmenge bzw. Ähnlichkeiten zwischen Ihrem bisherigen Studienfach und dem gewählten Ausbildungsberuf gibt (Bsp.: Elektrotechnik und Elektroniker/-in Energie-/Gebäudetechnik). Bisher erbrachte Studienleistungen können also angerechnet werden. Passen Studienfach und Ausbildungsberuf zueinander und haben Sie im Studium mindestens 30 ECTS-Credits erreicht, so können Sie in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb die Dauer der Berufsausbildung auf die Mindestzeit verkürzen.
3½ Jahre 2 Jahre
3 Jahre 1,5 Jahre
2 Jahre 1 Jahr
Zulassung zur Externenprüfung (Gesellenebene)
Wenn Sie bereits während des Studiums Berufserfahrung gesammelt haben (Praxissemester, Jobben usw.), können Sie unter Umständen direkt zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung zur Prüfung ohne eine vorherige Ausbildung besteht, wenn das 1½-fache der regulären Ausbildungszeit – also 4½ Jahre bei einer 3-jährigen Ausbildung – als Berufstätigkeit auf Fachkraftniveau nachgewiesen wird.